Fachfragen bei Lackierer.de

 
Adrian09 fragt am 18.02.2012:
 
Ich habe folgenede Ausseinandersetzung mit meinem Maler: Seine Meinung ist, dass laut VOB , die Aussparungen für die Türen in seiner Berechnung so zu berechnen sind, als wären diese keine Aussparungen , sondern als wenn diese volle Flächen wären, die - in meinem Fall mit Rauhputz- verputzt sind.
Da die Aussparungen kleiner als 2,5 qm, trifft den Satz in Ihren Artikel zu :

Aussparungen und Öffnungen werden im Allgemeinen übermessen, wenn sie kleiner als 2,5 m² sind. Dazu gehören auch raumhohe Aussparungen.

Andererseis, bin ich dann verwirrt , wenn 2 Paragraphen weiter geschrieben steht :

Nischen und Türöffnungen sind keine Aussparungen und werden berechnet.

Was jetzt ?
Ist es gerechtfertigt, dass ich dem Maler die Aussparung der Innentüren die er gar nicht verputzt hat, bezahle ( und dies 2 Mal, weil es um Innentüren geht ....) weil es " Aussparungen kleiner als 2,5m2 sind, und diesen werden übermessen" oder doch nicht bezahle weil " die Türöffnungen sind keine Aussparungen und werden berechnet", also aus der Berechnung "entnommen" ?

Vielen Dank,
Adrian 09

 
 
  
 
1 Antwort(en), letzte am 18.02.2012:
 
   Päffgen GmbH (Fachfirma) schreibt am 18.02.2012:
 
Aussparungen unter 2,5 Quadratmeter werden übermessen und mit in Rechnung gestellt. Details siehe unter www.Lackierer.de/Informationen/aufmass_und_abrechnung/